Ich entwickle ein maßgeschneidertes, individuelles Konzept, welches genau zu Ihren Zielen passt!

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Ihre Investition


Wenn Sie das erste Mal oder nach sehr langer Zeit in die Praxis kommen , führen wir ein kurzes, kostenloses Telefonat, in welchem Sie mir Ihr Anliegen , ihre Ziele so wie Ihre zeitlichen und persönlichen Rahmenbedingungen schildern und dann erhalten Sie von mir ein individuelles Behandlungskonzept mit allen Varianten und Kosten die auf sie zukommen, so dass Sie ganz in Ruhe wählen können was zu Ihnen passt. Sollten sie regelmäßig in meiner Praxis sein, kann ich sofort entscheiden welche Behandlungsdauer und Häufigkeit für Sie optimal ist und einen Termin vereinbaren.
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Außergewöhnliches


Mit meinen Therapieverfahren und -kombinationen nehme ich mir außerordentlich viel Zeit für Sie. Daher unterscheiden sich meine Sätze von den Erstattungsleistungen der Privat- und Zusatzkassen vor allem im Beratungs- und Coachingbereich. Beachten Sie daher dass teilweise ein höherer Selbstzahleranteil bei Ihnen verbleibt. Reine Coachingleistungen ohne therapeutischen Hintergrund (z.B.Erfolgscoaching, Sportcoaching) unterliegen der Umsatzsteuer und werden auch von Privatkassen nicht erstattet. Studenten und Auszubildende die nicht privat oder zusatzversichert sind erhalten auf mein Leistungen 15% Ermäßigung.
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Terminabsagen


Ihr Termin ist nur für Sie reserviert. Falls aber doch mal etwas Dringendes und Unvermeidliches dazwischen kommt, sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24h vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen erlaube ich mir eine Ausfallgebühr in Höhe von 15,- Euro pro terminierter 15 Minuten zu berechnen.

Kostenübernahme

Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Klienten- unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung – in voller Höhe zu begleichen.